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| posted: Sep 21 2007 at 4:13 PM |
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Fonds Lexikon Teil II , Fonds Lexikon Teil III
Abgeltungssteuer - Pauschalsteuer auf Dividenden. Zinsen und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren. Die Steuer wird vom depotführenden Institut einbehalten und direkt an den Fiskus abgefürt. Mit der Zahlung ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) sol in Deutschland ab dem 1. Januar 2009 gelten und ersetzt das derzeitige System des Zinsabschlags. Dann sollen auch die einjährige Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren entfallen. Um Kleinsparer nicht zu benachteiligen, soll Steuerpflichtigen, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, der Differenzbetrag im Veranlagungswege erstattet werden. Für Anlagen, die vor 2009 getätigt werden, gilt weiter die derzeitige Besteureuerung. Mieterträge und Gewinne aus Immobilienverkäufen fallen auch künftig nicht unter die Abgeltungssteuer. Hier bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Dividendenrendite - Quotient aus Dividendenhöhe und Aktienkurs. Die Dividendenrendite wird häufig als Maßstab für die Beurteilung der Rentabilität einer Aktienanlage herangezogen, indem sie beispielsweise mit der am Rentenmarkt erzielbaren Verzinsung verglichen wird. Allerdings setz ein solcher Vergleich voraus, dass der Anleger in erster Linie an einer attraktiven Ausschüttung interessiert ist. Aktien mit geringer Dividende, aber hohem Kurswachstum erzielen definitionsgemäß eine niedrige Dividendenrendite, obwohl ihr Wertzuwachs insgesamt größer sein kann als bei dividendenstarken Aktien.
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